Tipps für die energiesparende Beleuchtung
Das Licht hat für unser alltägliches Leben eine große Bedeutung. Denn es macht uns von dem begrenzten Zeitfenster unabhängig, das uns das natürliche Tageslicht zur Verfügung stellt. So sind wir gerade in den vielen Dunkelstunden im Herbst und Winter auf eine künstliche Beleuchtung angewiesen.
Und um für die unterschiedlichen Aktivitäten, denen wir in unseren eigenen vier Wänden nachgehen, stets optimale Lichtverhältnisse schaffen zu können, benötigen wir in beinahe allen Zimmern mehrere Lichtquellen. Auch auf eine ästhetische Lichtgestaltung und ein angenehmes Stimmungslicht wollen die wenigsten verzichten.
Somit muss die Wohnraumbeleuchtung oftmals konträre Anforderungen nach Funktionalität, Ästhetik, Ergonomie und Effizienz gerecht werden. Angesichts der steigenden Stromkosten nimmt heutzutage insbesondere das Thema energiesparende Beleuchtung einen immer höheren Stellenwert ein.
- Energieverbrauch für die Beleuchtung im Haushalt
- Verbot ineffizienter Leuchtmittel
- Überblick über die Leuchtmittel
- Leuchtmittel der Zukunft: Energiesparlampe und LEDs
- Stromspartipps für die Beleuchtung
1. Energieverbrauch für die Beleuchtung im Haushalt
Vom gesamten Stromverbrauch eines Haushalts entfallen etwa 8 Prozent allein auf die Beleuchtung. Dennoch lassen sich durch stromsparende Maßnahmen allein in diesem Bereich rund 100 Euro pro Jahr sparen - bares Geld also, mit dem sicher jeder etwas Sinnvolles anzufangen weiß.
Für ein besseres Verständnis Ihrer Einsparmöglichkeiten in Sachen Beleuchtung sind hier einige Beispiele dafür, was Sie für eine Kilowattstunde bekommen können. So spendet
- eine 40-Watt-Glühbirne für 25 Stunden
- eine 60-Watt-Glühbirne für 17 Stunden und
- eine 100-Watt-Glühbirne für 10 Stunden
Licht zum Lesen, Basteln, Putzen, Hausaufgaben erledigen etc. Energiesparlampen mit vergleichbarer Lichtausbeute halten dagegen länger durch. Bis eine Kilowattstunde zusammenkommt, spendet
- eine 9-Watt-Energiesparlampe für 111 Stunden Licht
- eine 11-Watt-Energiesparlampe für 91 Stunden und
- eine 20-Watt-Energiesparlampe für 50 Stunden
2. Verbot ineffizienter Leuchtmittel
Am 1.September 2012 trat in Deutschland das Verbot der 60-Watt-Glühbirne in Kraft (siehe LightingDeluxe-Lichtjournal Beitrag). Die Grundlage hierfür bilden eine Ökodesign-Richtlinie sowie mehrere Verordnungen der Europäischen Union aus dem Jahr 2009. In Bezug auf mehrere Produktgruppen definieren diese konkrete Anforderungen an deren umweltschonenden und energieeffizienten Gestaltung. Langfristig wird hierdurch eine Verringerung des Energieverbrauchs privater Haushalte in der EU angestrebt.
Hinsichtlich der Beleuchtung lautet die Prämisse, dass Leuchtmittel den größten Teil ihres Energiebedarfs für die Lichterzeugung aufwenden sollen. Für die einzelnen Lampenarten sind in den EU-Verordnungen jedoch weitere Qalitätsanforderungen wie etwa hinsichtlich der Lebensdauer und Aufwärmphase geregelt. Entsprechend betraf bzw. betrifft das Verbot ineffizienter Leuchtmittel nicht nur die Glühbirne.
So durften bereits seit 2009 keine mattierten Glühbirnen, Halogenlampen und Energiesparlampen mehr produziert werden, die nicht die Energieeffizienzklasse A haben.
Seit 2012 sind sämtliche klaren Glühbirnen verboten – mit einer Ausnahme: Glühlämpchen mit bis zu 10 Watt, die auch weiterhin etwa in der Weihnachtsbeleuchtung, der Nähmaschine, im Backofen und in anderen Elektrogeräten zum Einsatz kommen.
Ab dem 1. September 2016 gehören dann auch klare Halogenlampen der Energieeffizienzklasse C der Vergangenheit an. Hiervon bleiben allerdings solche ausgenommen, die die Sockel R7s und G9 haben. Ebenso wird es in Zukunft klare Halogenlampen mit der Energieeffizienzklasse B geben.
Schließlich sind bereits bzw. werden in den nächsten Stufen (2015, 2016 und 2017) Natriumdampf-Hochdrucklampen, Quecksilberdampf-Hochdrucklampen und Halogen-Metalldampflampen von dem Verbot ineffizienter Leuchtmittel betroffen sein, sofern diese nicht die hohen Qualitätskriterien der EU erfüllen. Da diese Leuchtmittel jedoch vorwiegend bei der Außen-, Straßen- und Geschäftsbeleuchtung zum Einsatz kommen, wird an dieser Stelle nicht weiter auf sie eingegangen. In der dritten Stufe von 2017 werden außerdem Zweistift-Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät vom Markt genommen.
3. Überblick über die Leuchtmittel
Glühbirnen |
Halogenlampen |
Leuchtstofflampen |
Energiesparlampe |
LED |
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Lichtausbeute (Lumen/Watt) |
9 – 18 lm/W |
25 lm/W |
90 –104 lm/W |
50 lm/W – 86 lm/W |
100 –130 lm/W |
Lebensdauer |
1.000 h |
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Lichtfarbe |
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Farbwiedergabe |
Ra ≥ 100 |
Ra = 100 |
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Ra ≥ 80 |
Ra ≥ 70 – Ra ≥ 90 |
Dimmbarkeit |
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Vorteile |
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Nachteile |
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Erhältlich |
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Einsatzgebiete |
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Entsorgung |
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Anschaffungskosten |
2 – 15 Euro |
3 – 25 Euro |
5 – 17 Euro |
20 – 40 Euro |
3.1 Nutzungsorientierte Auswahl der Leuchtmittel
Überlegen Sie sich am besten vor dem Kauf von Leuchtmitteln genau, in welchen Wohnbereichen Sie üblicherweise welchen Tätigkeiten nachgehen und wie hell das hierfür benötigte Licht sein sollte.
Als lichttechnischer Kennwert für die Hellichkeit eines Leuchtmittels dient der Lichtstrom (angegeben in Lumen). Dieser wird in naher Zukunft auch die Watt-Leistung als alte Vergleichsgröße ablösen. Derzeit werden aber noch beide Werte auf den Verpackungen angegeben.
In Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit eines Leuchtmittels ist die Lichtausbeute (Lumen pro Watt) ein wichtiges Entscheidungskriterium. Vereinfacht gesagt gibt sie an, wie viel der eingesetzten Energie vom Leuchtmittel tatsächlich in Licht umgewandelt wird. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Bauweisen und verwendeten Materialien haben Halogenlampen, Leuchtstofflampen, Energiesparlampen und LEDs einen unterschiedlichen Strombedarf, mit dem sie wiederum unterschiedliche Helligkeitsniveaus erzielen.
Die folgende Tabelle zeigt für jedes Leuchtmittel, welche Helligkeit (Lichtstrom in Lumen) Sie bei welcher Leistung (in Watt) erwarten können. Die Positionen der einzelnen Watt-Leistungen geben dabei die Tendenzen in Bezug auf die Helligkeit wider. Denn gerade bei LED-Lampen lässt sich keine definitive Zuordnung zwischen Watt- und Lumenwerten festlegen. Da viele Verbraucher nach wie vor eine bessere Vorstellung von den unterschiedlichen Helligkeitsniveaus einer 40, 60 bzw. 100 Watt Glühbirne haben, sollen deren Werte hier als Referenz dienen.
Ein Beispiel zur Erläuterung: In den Haushalten waren bisher 60 Watt Glühbirnen weit verbreitet. Wer nun ein alternatives Leuchtmittel mit ähnlich hellem Licht wie diese sucht, kann sich wahlweise für eine 42 Watt Halogenlampe, eine 11 Watt Energiesparlampe oder eine 9 Watt LED-Lampe entscheiden.
3.2 Beispielrechnung für die Stromkosten
Die folgende Beispielrechnung stellt den Energiebedarf und die Stromkosten von einer Halogenlampe, Energiesparlampe und LED-Retrofit-Lampe gegenüber (alle mit E27 Fassung und ähnlichem Helligkeitsniveau). Die Werte für die veraltete 60W-Glühlampe dienen wieder als Referenz. Für die Berechnung wird eine Brenndauer von 3 Stunden pro Tag sowie ein Strompreis von 25 Cent pro Kilowattstunde angenommen.
Die Stromkosten werden für ein Jahr sowie für einen Zeitraum von vier Jahren berechnet. Die Gesamtkosten für den vier Jahreszeitraum ergeben sich hierbei aus den anfallenden Stromkosten und den Anschaffungskosten für die jeweiligen Leuchtmittel. Denn da eine Halogenlampe eine maximal 1.500 Betriebsstunden durchhält, muss sie innerhalb der vier Jahre zwei Mal ersetzt werden. Die Kosten für die Energiesparlampe und die LED-Lampe schlagen dagegen nur einmal zu Buche, da ihre Lebensdauer bei über 10 Jahren liegt.
4. Leuchtmittel der Zukunft: Energiesparlampe und LEDs
4.1 Energiesparlampen
Energiesparlampen sind im Grunde nichts anderes als gefaltete Leuchtstofflampen. Ihre Gasentladungsröhre ist im Vergleich zu normalen Leuchtstoffröhren wesentlich kleiner und mehrfach gebogen, so dass sie dank ihrer kompakten Bauform die veraltete Glühlampe sehr gut ersetzen können.
Energiesparlampen punkten dabei vor allem durch ihre hohe Energieeffizienz: Im Vergleich zur alten Glühbirne benötigen sie 80 Prozent weniger Strom – im Vergleich zu Halogenlampen liegt ihr Energiesparpotenzial immer noch bei deutlichen 50 Prozent.
Allerdings weisen Energiesparlampen in Hinblick auf bestimmte Lichteigenschaften einige Mängel auf:
- Energiesparlampen benötigen bis zu 15 Sekunden, ehe sie 60 Prozent ihrer vollen Leuchtkraft erreichen. Bei kalten Temperaturen verlängert sich diese Aufwärmphase zusätzlich. Für die Flur-, Treppenhaus- und Außenbeleuchtung sind sie deswegen ungeeignet.
- Durch häufiges Ein- und Ausschalten verkürzt sich die Lebensdauer mancher Energiesparlampen. Schaltfeste Spezialmodelle dagegen überstehen kürzere Schaltzyklen problemlos und sind daher beispielsweise auch für Keller und Wirtschaftsräume geeignet.
- Die Farbwiedergabeeigenschaft von Energiesparlampen ist gut bis befriedigend. Da das Lichtspektrum von Energiesparlampen oft einen geringen Rotanteil aufweist, erscheinen rote Gegenstände in ihrem Licht eher bräunlich. Aufgrund dieser verzerrten Farbwiedergabe insbesondere von Rottönen eignen sich Energiesparlampen nicht für die Beleuchtung von Räumen mit einer Innenausstattung, in der rote Wandfarben, Möbel und Wohnaccessoires dominieren. Ungeeignet sind sie aus dem gleichen Grunde auch für die Bild-, Esstisch- und Arbeitsplatzbeleuchtung.
Tipps für eine stimmungsvolle Lichtgestaltung mit Energiesparlampen
- Den Energiesparlampen der ersten Generationen haftete noch der Ruf an, ein unangenehm kaltes Licht zu spenden. Heutige Energiesparlampen sind in allen gängigen Lichtfarben erhältlich, so auch in Warmweiß und Extra-Warmweiß, womit ein wohnlich-gemütliches Lichtambiente garantiert ist. Die Lichtfarbe wird hierbei als Farbtemperatur mit 2.700 Kelvin bzw. 2.500 Kelvin angegeben, welche für den Verbraucher anhand der auf der Verpackung vermerkten Kennung 827 bzw. 825 ersichtlich ist.
- Energiesparlampen eignen sich besonders gut für die indirekte Beleuchtung, d.h., für Leuchten mit Stoff- bzw. Papierschirm, sowie für Leuchten mit mattierten bzw. farbigen Glasabdeckungen. So spenden sie ein gleichmäßiges Licht mit weichemn Schattenverlauf.
- Dimmbare Energiesparlampen stellen mehr Möglichkeiten für die individuelle Lichtgestaltung bereit. Doch nicht jede Energiesparlampe lässt sich mit einem Dimmer kombinieren. Achten Sie daher unbedingt auf einen entsprechenden Vermerk auf der Verpackung.
Entsorgung
Wie Leuchtstofflampen so enthalten auch Energiesparlampen geringe Mengen Quecksilber. Deswegen dürfen defekte Energiesparlampen nicht im normalen Hausmüll oder in Glas-Recycling-Containern entsorgt werden. Stattdessen müssen sie bei der Schadstoffsammelstelle bzw. dem Wertstoffhof vor Ort abgegeben werden, die sie dann fachgerecht entsorgen. Die nächstgelegene Schadstoffsammelstelle an Ihrem Wohnort finden Sie z.B. unter http://www.lightcycle.de. Immer mehr Händler von Energiesparlampen bieten ihren Kunden außerdem einen Rückgabe-Service für ausgediente Energiesparlampen an.
Richtiges Entsorgen von zerbrochenen Energiesparlampen
Sollte beim Lampenwechsel einmal eine Energiesparlampe (oder Leuchtstofflampe) zu Bruch gehen, kann Quecksilber entweichen. Zum Schutze Ihrer Gesundheit sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Gleich nach dem Zerbrechen alle Fenster öffnen sowie Heizung und Klimaanlage abstellen. Alle Personen und Haustiere verlassen für mindestens 20 bis 30 Minuten den Raum.
- Danach nehmen Sie bei weiterhin geöffneten Fenstern die Scherben und Bruchteile der Energiesparlampe mit einem angefeuchteten Papiertuch bzw. mit einem Stück Pappe auf und füllen diese in ein Einmachglas. Aus Teppichen können Glassplitter am leichtesten mit Hilfe von Klebeband entfernt werden. Der Staubsauger sollte nicht eingesetzt werden. Einen Hautkontakt mit den Bruchteilen gilt es unbedingt zu vermeiden!
- Das luftdicht verschlossene Einmachglas mit den Bruchteilen bringen Sie schließlich zur kommunalen Schadstoffsammelstelle.
Tipps:
- Im Handel sind Energiesparlampen mit erhöhter Bruchsicherheit erhältlich. Sie verfügen über eine zweite Hülle aus Kunststoff, welche als Splitterschutz dient.
- Energiesparlampen, die als Amalgam gebundenes Quecksilber enthalten, sind sicherer, da das Quecksilber nicht bereits bei Raumtemperatur verdampfen kann.
- Energiesparlampen mit dem Vermerk RoHS erfüllen die Standards nach der RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2002/95/EG sowie 2011/65/EU). Sie sind besonders sicher, da sie äußerst geringe Mengen von gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Quecksilber, Blei und Cadmium enthalten.
4.2 LEDs - Licht emittierende Dioden
Licht emittierende Dioden, kurz LEDs genannt, gelten als das Leuchtmittel der Zukunft. Eine Leuchtdiode stellt einen winzigen Elektronik-Chip dar, in dem ein spezieller Halbleiterkristall mittels Stromfluss zum Leuchten gebracht wird. Weißes Licht kann dabei auf zwei verschiedene Weisen natürlich erzeugt werden: entweder mittels additiver Farbmischung, sprich durch die Überlagerung von roten, blauen und grünen Leuchtdioden, oder mittels Lumineszenzkonversion. Bei der letzteren Methode wird das Licht einer blauen Leuchtdiode mit Hilfe einer darüber liegenden gelben Phosphor-Schicht in weißes Licht umgewandelt. Allgemein weisen LEDs der zweiten Variante eine bessere Farbwiedergabeeigenschaft auf.
Sogenannte Retrofit-LED-Lampen können in Leuchten mit den gängigen E14- und E27-Fassungen eingesetzt und somit für die Allgemein- und Platzbeleuchtung in Wohnräumen genutzt werden.
Besonders hochwertige LED-Lampen zeichnen sich durch viele Vorteile aus:
- sie spenden gerichtetes Licht
- sie sind äußerst schaltfest
- beim Einschalten erreichen sie sofort ihre volle Leuchtkraft
- gegenüber niedrigen Temperaturen sind sie unempfindlich
- sie sind in allen Lichtfarben erhältlich
- ihre Farbwiedergabeeigenschaft übertrifft die von Energiesparlampen
- Spezialmodelle können gedimmt werden bzw. können über moderne Lichtmanagement-Systeme gesteuert werden
- sie erzeugen keine Wärmestrahlung
- ihre kompakte Bauform eröffnet dem Leuchtendesign und der Lichtplanung neue Möglichkeiten
In Bezug auf die Lichtqualität erzielen teure Modelle deutlich bessere Werte. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass LED-Chips qualitativ nicht einheitlich hergestellt werden können. Daher müssen die hergestellten LED-Chips zunächst hinsichtlich ihrer Lichtfarbe und ihres Helligkeitsniveaus in unterschiedliche Klassen (Bins) eingeteilt werden. Hochwertige LED-Lampen sind dann deswegen so teuer, weil in ihnen LED-Chips mit gleichen Lichtfarbwerten und derselben Helligkeitsklasse verbaut sind. Bei günstigeren LED-Lampen werden dagegen LED-Chips mit unterschiedlichen Farbwerten kombiniert; durch Vermischung der Lichtfarben erzielen diese LED-Lampen dann ebenfalls die geforderten Nennwerte hinsichtlich der Chromatizität.
Dennoch können von Modell zu Modell Unterschiede hinsichtlich ihrer Farbnuancen auftreten. Deswegen empfiehlt es sich insbesondere bei Lampen, die mit mehreren Leuchtmitteln bestückt werden, auf hochwertige LED-Lampen zu setzen.
Eine lange Lebensdauer von bis zu 25 Jahren können Retrofit-LED-Leuchten außerdem nur durch eine gute Wärmeableitungstechnik erzielen, über die derzeit ebenfalls nur hochwertige Qualitätsmodelle verfügen.
In einer aktuellen Stiftung-Warentest-Untersuchung von Halogenlampen, Energiesparlampen und LEDs in Birnenform (Stiftung Warentest Mai 2013) lautet das Fazit: Halogenlampen stehen in puncto Lichtqualität unangefochten an der Spitze, doch verbrauchen sie bedeutend mehr Strom als die beiden anderen Alternativen. Energiesparlampen spenden oft ein gutes bis befriedigendes Licht und werden in Sachen Energieeffizienz nur noch von LED-Lampen übertroffen. Damit bieten LED-Lampen bei der Wohnraumbeleuchtung das größte Einsparpotenzial, allerdings sind sie in der Anschaffung sehr teuer und rechnen sich daher bisher nur in Räumen, in denen das Licht für längere Zeit brennt, wie etwa im Wohnzimmer bzw. in der Wohnküche, wo das Licht für etwa drei Stunden täglich eingeschaltet wird.
5. Stromspartipps für die Beleuchtung
- Eine frühzeitige Lichtplanung sorgt dafür, dass sich die Stromanschlüsse genau dort befinden, wo sie später auch benötigt werden.
- Schalten Sie das Licht nur da ein, wo es im Moment tatsächlich benötigt wird.
- Dunkle Wandfarben und Möbel absorbieren einen Großteil des Lichts. Das hat zur Folge, dass Leuchtmittel mit höherer Leistung eingesetzt werden müssen, um ein ausreichendes Helligkeitsniveau zu erzielen. Wählen Sie daher lieber helle Vorhänge und Wandfarben, die mehr Licht in den Raum lassen bzw. mehr Licht in die Raumtiefe reflektieren.
- Lampen und Leuchten sollten regelmäßig gereinigt werden, damit deren Helligkeitsniveau erhalten bleibt. Der Strom muss zuvor ausgeschaltet werden.
- Gedimmte Halogenlampen sollten gelegentlich zur vollen Leuchtkraft heraufreguliert. Dies verhindert die Schwärzung des Kolbenglasses.
- Der letzte schaltet das Licht aus! Beim Verlassen eines Raumes sollte der Griff zum Lichtschalter eine Gewohnheit für jedes Familienmitglied sein.
- Für das Treppenhaus empfehlen sich Leuchten mit Beleuchtungssensoren bzw. Abschaltautomatik.
- Im Flur kann mitunter schon eine dekorative LED-Lichtkette für ein ausreichend helles Orientierungslicht sorgen.
- Niedervolt-Halogenleuchten werden mit einem Transformator betrieben, der auch nach dem Ausschalten des Lichts Energie verbraucht. Achten Sie daher beim Kauf sowie bei der Montage darauf, dass Sie den Transformator separat ausschalten können (z.B. ausschaltbare Steckdosenleiste)
- Geben Sie dimmbaren Leuchten und Lampen den Vorzug. Mit diesen stehen Ihnen viel mehr Möglichkeiten der Lichtgestaltung zur Verfügung. Außerdem wird beim Dämpfen des Lichtscheins der Stromfluss verringert, so dass weniger Energie verbraucht wird.
- Leuchten mit lichtdurchlässigen Schirmen spenden nicht nur direktes Platzlicht, sondern erhellen gleichzeitig auch die nähere Umgebung mit einem sanften Streulicht. Gerade in kleineren Räumen kann dieses Licht für ein ausreichendes Helligkeitsniveau sorgen, so dass keine zusätzlichen Lichtquellen eingeschaltet werden müssen.